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Helmsby

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1

Montag, 19. April 2010, 08:58

Was darf auf einem Rettungswagen fehlen und was nicht??

Hallo,

folgendes Problem beschäftigt mich und ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen. Meine Frage ist ab wann ein RTW/ NEF ausser Dienst genommen werden darf/ muss wenn Gerätschaften defekt oder nicht vorhanden sind.
Im Rettungsdienstgesetz NRW steht lediglich das ein Fahrzeug "ordnungsgemäß" Bestück sein muss.

Aber was wäre wenn bei einem RTW der Defibrillator mit EKG nicht funktioniert? Reicht das aus den RTW aus dem Regelrettungsdienst rauszunehmen?

Hat einer eine Idee Präzedenzfall, Zeitungsberichte, Gesetzestexte????

Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Gruss H.
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BO105

Registrierter Benutzer

2

Freitag, 16. Juli 2010, 00:36

Die Ausstattung der jeweiligen Fahrzeugart ist verbindlich in der entsprechenden DIN festgeschrieben.

Wenn insbesondere maßgebliche Ausstattungsteile nicht zur Verfügung stehen, handelt es sich bei dem Fahrzeug nicht mehr um ein Fahrzeug nach DIN, also auch nicht mehr um ein NEF oder einen RTW.

Die Aussage beziehe ich aber nicht auf den plötzlich und unvorhersehbaren Ausfall von Geräten.
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